Schulwechsel

Müssen die Kinder beim Übertritt an weiterführende Schulen Aufnahmeprüfungen ablegen?

    Die Freie Evangelische Schule Ulm ist eine staatlich anerkannte Schule. Deshalb sind die von uns ausgestellten Bildungsempfehlungen denen von staatlichen Schulen gleichwertig und es sind keine Aufnahmeprüfungen notwendig.

Ist es möglich im laufenden Schuljahr an die FES Ulm oder von dort weg an eine andere Schule zu wechseln?

    Die Freie Evangelische Schule Ulm hält den staatlichen Bildungsplan ein. Das bedeutet, dass ein Wechsel an die Schule und von der Schule (zum Beispiel wegen Umzug) theoretisch zu jeder Zeit möglich ist.

    Es gilt jedoch zu bedenken, dass dieser Wechsel für das Kind möglichst reibungslos verlaufen sollte. Deshalb empfehlen wir, solch einen Wechsel möglichst zu sinnvollen Zeitpunkten, wie zum Beispiel Ferien, vorzunehmen.

    Ein solcher Schritt sollte gründlich vorbereitet werden. Deshalb führen wir vor jedem Übertritt individuelle Gespräche mit den Eltern, dem Kind und ggf. mit der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule oder Einrichtung.

    Das Schulgeld ist für den Monat, in dem der Wechsel stattfindet (bei Abgängen sind dabei die Kündigungsfristen zu beachten), voll zu entrichten. Bei einem Wechsel an unsere Schule kurz nach Schuljahresbeginn fällt außerdem noch das Schulgeld für den Monat August an.

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