Wie kann ich mein Kind anmelden?

Notizzettel "Anmelden" auf Tastatur
Gina Sanders/Fotolia.com

Die übliche Vorgehensweise ist:

  • Vormerkung des Kindes (am besten online über unser Vormerk-Formular).
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Vormerkung und werden über Veranstaltungen der FES Ulm informiert.
  • Wenn Sie möchten, besuchen einen Tag der offenen Tür und unseren Informationsabend (Termine finden Sie hier).
  • Falls Sie am Informationsabend nicht schon einen Termin vereinbart haben, rufen wir Sie an und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen und Ihrem Kind. An diesem Termin wird auch der Schulvertrag mit Ihnen besprochen und an Sie ausgehändigt.
  • Sie geben uns den ausgefüllten und unterschriebenen Schulvertrag zurück, sowie (falls noch nicht geschehen) den ausgefüllten Datenbogen und die weiteren benötigten Unterlagen (wie Geburtsurkunde, Masern-Impf-Nachweis).
  • Die FES Ulm entscheidet, ob ihr Kind aufgenommen werden kann (in der Regel unmittelbar nach Eingang der Unterlagen). Wir zeichnen bei allen aufgenommenen Kindern den Schulvertrag gegen und schicken Ihnen eine Kopie. Erst damit wird das Schulverhältnis rechtswirksam.
  • Wir benachrichtigen die zuständige staatliche Schule darüber, dass Ihr Kind bei uns zur Schule gehen wird. So müssen Sie, wenn alles normal läuft, nicht zum Einschulungstermin an der staatlichen Schule gehen. Ein besonderer Antrag von Ihnen bei der staatlichen Schule ist nicht notwendig.
  • Das Schulgeld wird dann erstmals am 15.8. des Einschulungsjahres eingezogen, auch wenn die Einschulung erst Mitte September erfolgt. Das hängt damit zusammen, dass das Schuljahr in Baden-Württemberg am 1. August beginnt. Die letzte Abbuchung erfolgt beim Verlasen der Schule am 15.7. und so kommen für jedes Schuljahr zwölf Monatsbeiträge zusammen.

Zuletzt aktualisiert am 14.12.2023 von Wolfgang Hutter.

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