Was kostet der Schulbesuch?

Die Finanzierung der FES Ulm erfolgt durch staatliche Finanzhilfe, Patenschaften, Spenden und Schulgeld. Das reguläre Schulgeld beträgt einkommensabhängig zwischen 85 und 160 Euro monatlich pro Kind. In begründeten Fällen gibt es auch ein reduziertes Schulgeld. Die aktuell gültige Berechnungsgrundlage berücksichtigt neben dem Einkommen auch die Familiengröße:
Vom Nettoeinkommen1 werden ein Freibetrag von 1.000 Euro sowie 190 Euro pro Person (Eltern und Kinder) abgezogen. Aus dem resultierenden Betrag wird ein Sozialbeitrag errechnet (pro 200 Euro 15 Euro, maximal 75 Euro), der zum Sockelbetrag von 85 Euro hinzugerechnet wird2. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die FES Ulm, so reduziert sich das Schulgeld bei 2 Kindern um 20%, bei 3 Kindern um 33% und bei 4 oder mehr Kindern um 50%. Der Endbetrag wird auf volle 5 Euro gerundet.
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Das Schulverhältnis und die Schulgeldzahlungen beginnen im Regelfall jeweils zum Schuljahresbeginn (1. August) und enden am 31. Juli des Abgangsjahres.
1 Zum Netto-Einkommen zählen alle steuerpflichtigen Einkommensarten der Bedarfsgemeinschaft, sowie Einnahmen wie Unterhaltszahlungen, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kranken- oder Arbeitslosengeld. Nicht gerechnet werden insbesondere Pflege-, Eltern- oder Kindergeld.
2 Übersteigen die abzuziehenden Freibeträge das Netto-Einkommen, beträgt das Schulgeld 85 Euro.
Zuletzt aktualisiert am 14.07.2020 von Wolfgang Hutter.