Grundschulempfehlung muss künftig vorgelegt werden

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Mit großer Mehrheit aus Grünen, CDU, AfD und FDP hat der baden-württembergische Landtag am 03.05.2017 das Schulgesetz geändert. Unter anderem wurde dabei beschlossen, dass die Grundschulempfehlung ab dem 1. August 2018 bei der aufnehmenden weiterführenden Schule vorgelegt werden muss. Seit der letzten Änderung des Schulgesetzes war dies nicht mehr verpflichtend. Die endgültige Entscheidung über die Schulart liegt jedoch nach wie vor bei den Eltern. "Ziele der Neuregelung sind mehr Transparenz für die aufnehmende Schule, einen besseren Übergang für die Schülerinnen und Schüler sowie zusätzliche Beratungsmöglichkeiten für die Eltern zu schaffen." schreibt das Kultusministerium dazu in einer Mitteilung auf seinen Internetseiten. Zum ersten Mal wird die Gesetzesänderung also im nächsten Jahr greifen, da die Schulanmeldungen in diesem Schuljahr bereits größtenteils erfolgt sind.

Weitere Informationen über die Grundschulempfehlung finden Sie ebenfalls im Informationsangebot des Kultusministeriums.

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