Heftige Kritik an Kompass 4
Kompass 4 in der Kritik
Die Landesregierung wollte die Grundschulempfehlung zum Übertritt der Viertklässler an weiterführende Schulen wieder verbindlicher machen und hat dafür ein neues Werkzeug eingeführt: Kompass 4, ein verbindlicher Test für alle Viertklässler, der vor wenigen Wochen zum ersten Mal durchgeführt wurde. Bereits seit Tagen hagelt es aus verschiedenen Richtungen massiv Kritik an Kompass 4. Der Grundschulverband Baden-Württemberg spricht von Unruhe und Frustration an den Schulen und bemängelt eine "pseudokooperative Kommunikation". Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spricht gar davon, der Pflichttest sei "gescheitert" und fordert die Landesregierung auf, das Verfahren sofort zu stoppen. Oft bemängelt wurden auch eine überhastete Einführung und viel zu schwere Mathe-Aufgaben. So haben ersten Auswertungen zufolge lediglich 6% der Schülerinnen und Schüler in Mathematik ein Niveau erreicht, das einer Gymnasialempfehlung entspricht.
Das Kultusministerium hat inzwischen indirekt Fehler eingeräumt und zugesagt, die Mathe-Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen. Kultusministerin Schopper äußerte ihr Bedauern über die entstandene Unruhe. Offenbar will man in Stuttgart jedoch an dem eingeschlagenen Weg festhalten.
Für die Kinder, bei denen der Elternwille mit der von der Klassenkonferenz ausgesprochenen Grundschulempfehlung übereinstimmt, hat die umstrittene Kompetenzprüfung Kompass 4 keine Konsequenzen. Es gilt der Grundsatz "2 von 3". In diesem Fall: Elternwille und Grundschulempfehlung. Der abweichende Kompetenztest fält dann nicht ins Gewicht. Problematisch könnte es für die Familien werden, die mit der ausgesprochenen Empfehlung nicht einverstanden sind und die nun gegebenfalls nicht die Möglichkeit haben, durch eine erfolgreiche Kompetenzprüfung den Übergang in das Gymnasium oder die Realschule zu erreichen. In diesem Fall bleibt schließlich noch ein "Pozenzialtest", der dann über den tatsächlichen Übergang entscheidet.
Weitere Informationen zu Kompass 4 finden Sie auf der Seite des IBBW.