Privatschulgesetz-Novelle beraten

Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg
Foto: Olaf Kosinsky. Lizenz: CC BY-SA 3.0

"Schulen in freier Trägerschaft sind seit jeher wichtige Impulsgeber für pädagogische Neuerungen" sagt Dr. Susanne Eisenmann. Die Finanzierung dieser Impulsgeber zukunftssicher zu regeln ist eines der Ziele der Privatschulgesetz-Novelle, die heute im Stuttgarter Landtag in erster Lesung beraten wurde. Eckpunkte der Novelle sind:

  • Der Zuschuss zu den laufenden Kosten der Privatschulen wird gesetzlich auf 80% der Kosten eines staatlichen Schülers nach dem Bruttokostenmodell festgeschrieben.
  • Der Ausgleich für nicht erhobenes Schulgeld nach Art. 14 (2) Landesverfassung wird konkretisiert. Der Kreis der betroffenen Schulen wird definiert als "Realschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien mit Ausnahme der beruflichen Gymnasien sowie Freie Waldorfschulen hinsichtlich der Klassen 5 bis 13. Maximal werden weitere 10% (zu den 80% von oben) als Ausgleich gezahlt.
  • Das Land fordert von den Schulen, die Ersatz für nicht erhobenes Schulgeld beantragen regelmäßig Berichte über die Kosten und Mittelverwendung (Berichtswesen).
  • Das Verbot der "Sonderung nach Besitzverhältnissen" wird genauer definiert.

Für die FES Ulm ist hierbei eigentlich nur der erste Punkt relevant, da der Ersatz für nicht erhobenes Schulgeld für reine Grundschulen nicht in Betracht kommt. Das bedeutet, dass die Zuschüsse geringfügig angehoben werden, ansonsten aber für uns vorerst alles beim Alten bleibt.

Mittelfristig relevant für uns könnte auch der letzte Punkt werden. In normale Sprache übersetzt bedeutet er, dass das Land künftig genauer darauf achten wird, dass Eltern nicht zu viel Schulgeld bezahlen müssen. Hier werden prozentuale Grenzen festgelegt, die sich am Einkommen der Familie orientieren. Erste Berechnungen mit vorläufigen Zahlen aus dem Kultusministerium zeigen, dass wir hier die künftigen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich einhalten.

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