Wichtige Informationen für Spenden von Eltern
Der Träger der Freien Evangelischen Schule Ulm ist ein eingetragener Verein. Er ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, Zuwendungen an ihn sind daher nach § 10b des Einkommensteuergesetzes bis zur Höhe von insgesamt 20% des steuerpflichtigen Einkommens als Spenden abzugsfähig. Uneingeschränkt gilt dies für Personen, die selbst keine Kinder in der Schule haben. Für Eltern, deren Kinder unsere Schule besuchen, muss jedoch nach einem Erlass der Finanzverwaltung eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein (das gilt übrigens auch für nahe Angehörige, also z.B. Großeltern).
- Die Grundbedingung besteht darin, dass die Kosten des normalen Betriebs der Schule durch die festgesetzten Schulgelder, staatliche Zuschüsse und Zuwendungen von fördernden Personen gedeckt sein müssen. Wir haben diese Bedingung in den vergangenen Jahren erfüllt und auch für die Folgejahre ist dies absehbar.
- Für Eltern muss ferner ein besonderer Spendenzweck gegeben sein. Alles was Sie geben, wird von der Finanzverwaltung zunächst als Gegenleistung für den Schulbesuch angesehen, auch wenn es über das festgesetzte Schulgeld hinausgeht. Als Spende gilt nur, was ausdrücklich für einen Zweck, der außerhalb der normalen Schulkosten liegt, gegeben wird. Als Zwecke in diesem Sinne werden in dem Erlass der Finanzverwaltung beispielsweise Patenschaften, besondere Veranstaltungen oder Anschaffungen und Schulbaukosten angegeben. Damit wir Spendenbescheinigungen für Zuwendungen der Eltern ausstellen können, muss dieser Verwendungszweck also bei der Überweisung – oder sonst im Zusammenhang mit der Zahlung – mitgeteilt sein.
- Eine dritte Bedingung hat die Finanzverwaltung gestellt, indem sie verlangt, dass der Verein zu solchen Zwecken allgemein aufgerufen hat. Wir tun dies üblicherweise auf unseren Internetseiten oder durch unsere Freundesbriefe. Sie finden die aktuellen Projekte auf unserer Unterstützungsseite.