Strengeres Handy-Verbot geplant

von Wolfgang Hutter

Bundes-Bildungsministerin Karin Prien hatte 2025 ein Handy-Verbot an Grundschulen gefordert. Allerdings sind die Länder dafür zuständig, so dass nur Vorschläge einer Expertenkomission erarbeitet wurden. Die bisherigen grün-schwarzen Landesregierungen hatten eine landeseinheitliche Regelung bisher abgelehnt. Stattdessen hatte vor über einem Jahr die damalige Kultusministerin Theresa Schopper die Verantwortung dafür an die Schulen delegiert und sie dazu verpflichtet, selbst zu regeln, inwieweit private digitale Endgeräte wie Handys oder Smartwatches auf dem Schulgelände, bzw. im Unterricht verwendet werden dürfen. Die ursprünglich für jetzt geplante Evaluierung dieser Regelungen ist inzwischen wohl vom Tisch.

Im Koalitionsvertrag hatte der baden-württembergische Kultusminister Andreas Jung dann doch erste Entwürfe für ein solches landesweites "Handy-Verbot" für die ersten 100 Tage der Regierung angekündigt: "Für die Schulen werden wir eine landeseinheitliche Regelung erarbeiten, die die private Nutzung digitaler mobiler Endgeräte unterbindet. Möglich bleibt die pädagogische Nutzung im Unterricht." Jetzt wurden Eckpunkte dieser geplanten Regelung bekannt. Sie folgt dem Grundsatz: "Wenn Schule ist, hat das Handy Pause." Noch muss der Vorschlag verschiedene Gremien und Abstimmungen durchlaufen, doch wenn es nach Jung geht, dann wird die privater Nutzung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aller Klassen und aller Schularten von Beginn der ersten Schulstunde bis zur letzten Schulstunde inklusive Pausen verboten. Damit hätte Baden-Württemberg das strengste "Handy-Gesetz" bundesweit. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag von Kultusminister Jung so im Landtag beschlossen wird. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens Anfang 2027 zu rechnen.

An der FES Ulm als reine Grundschule gelten entsprechende Regeln schon seit mehreren Jahren.

Quelle: Koalitionsvertrag "Aus Verantwortung fürs Land" vom Mai 2026, S. 51, SWP-Artikel "Wenn das Smartphone Pause macht – was das Land im Einzelnen vorhat" vom 19.08.2026