Am 30. September 2023 gibt es von 14 bis 17 Uhr wieder einen Tag der offenen Tür.
Dieser Termin ist für jeden, der sich einfach einmal über die FES Ulm informieren möchte. Neben der Besichtigung der Räume können Sie sich über das Pädagogische Konzept informieren, Fragen zu Aufnahmeverfahren und Kosten klären, sowie bei Kaffee und Kuchen mit Schulleitung, Lehrern und Eltern ins Gespräch kommen. Parallel gibt es ein kleines Kinderprogramm. Weitere Infos finden Sie hier.
Nachdem in den letzten zwei Jahren die Informations-Veranstaltungen der FES Ulm pandemiebedingt ausfallen mussten oder nur online angeboten werden konnten, sind sie für dieses Jahr wieder in Präsenz an der Schule geplant. Weitere Informationen zu Inhalten und Terminen finden Sie, wenn Sie
Laut einer Studie des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), die am 5. Oktober veröffentlicht wurde, können viele Schulen in Baden-Württemberg auf Grund von Lehrermangel den Regelbetrieb nicht abdecken. Jede fünfte Grundschule ist laut VBE unterversorgt, hat also nicht genügend Lehrkräfte. Dabei sind hier akute Engpässe durch Krankheiten ...
Das Thema Digitalisierung wird immer wichtiger. Auch wir wollen hier Schritte nach vorne machen, um unsere Kinder gut auf die immer größeren Herausforderungen der digitalen Welt vorzubereiten. Wir haben jedoch festgestellt, dass dies neben dem laufenden Schulbetrieb kaum möglich ist. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, unseren diesjährigen pädagogischen Tag diesem Thema zu widmen. Er findet am Dienstag, 04.10.2022 statt. Bitte beachten Sie, dass es an diesem Tag an unserer Schule weder Unterricht, noch Betreuung geben wird.
Seit Montag 25.04.2022 ist die Testpflicht an baden-württembergischen Schulen weggefallen. Es gibt also auch nur noch ein Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Corona-Info-Seite.
Ab Montag 04.04.2022 gibt es keine Maskenpflicht mehr auf dem gesamten Schulgelände. Das freiwillige Tragen von medizischen oder FFP2-Masken ist natürlich weiterhin erlaubt. Details finden Sie auf unserer Corona-Info-Seite.
Am 19.02.1992 wurde vom Bundesverwaltungsgericht ein bahnbrechendes und richtungsweisendes Urteil zu Bekenntnisschulen gesprochen. Es sprach den Eltern das grundgesetzlich verbriefte Recht zu, eine Bekenntnisschule zu gründen, auch wenn das Bekenntnis sich nicht an das der großen Kirchen anlehnt. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen bis heute. Lesen Sie hier Hintergründe zum rechtlichen Status von Bekenntnisschulen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Cookies zur Analyse unserer Website
Aktuell setzen wir nur Cookies ein, die für die Funktionalität notwendig sind und solche für die Website-Analyse (Matomo). Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit über einen Link auf unserer unserer Datenschutz-Seite einsehen oder anpassen.